Gewässerordnung

gültig ab 18. Mai 2019

 

  • Nach Betreten des Forellenparadieses sind jegliche Anweisungen des Betreibers bzw. seiner Beauftragten zu befolgen. Die Gewässerordnung wird gelesen und akzeptiert.
  • Das Betreten und Nutzen der Anlage ist auf eigene Gefahr.
  • Haftbar ist der Gast, der sich selber, einer anderen Person oder Sachen auf dem gesamten Gelände Schaden zufügt.
  • Das Angeln im Forellenparadies ist erst nach dem Erwerb einer gültigen Angelkarte, die nicht übertragbar ist, gestattet.
  • Geangelte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden.
  • Fangfähige Fische sind gemäß den Vorgaben der TierschlV nach dem Anlanden unverzüglich zu betäuben. Unmittelbar danach sind die Fische entsprechend der TierSchlV zu töten. Der Angelhaken darf frühestens nach Betäubung des Fisches entfernt werden.
  • Eine Lebendhälterung geangelter Fische ist nicht zulässig.
  • Pro Angler ist jeweils eine Angelstelle vorgesehen.
  • Das Blinkern und Spinnfischen mit Einzelhaken ist erlaubt.
  • Das Blinkern und Spinnfischen mit Mehrhaken ist verboten.
  • Ausgeworfene Angeln dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
  • Das Ausnehmen der Fische ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Das Anfüttern ist verboten.
  • Die Verwendung von Köderfische ist verboten.
  • Der Verstoß der Gewässerordnung wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 100 Euro geahndet, bei groben Verstoß wird ein Platzverweis und Hausverbot ausgesprochen.
  • Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen und nicht an den Angelplätzen liegen zu lassen.
  • Angler und Gäste die auf dem Gelände fotografiert und gefilmt werden erklären sich mit der Veröffentlichung einverstanden.
  • Hunde sind an der Leine zu führen und von Uferbefestigung fern zu halten.

 

Petri Heil